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Glossar

GoBD

Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Die GoBD sind Verwaltungsanweisungen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen und regeln, wie steuerlich relevante Aufzeichnungen und Belege elektronisch geführt und aufbewahrt werden dürfen. Sie sind für Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, bindend; in Österreich sind vergleichbare Anforderungen in BAO und UGB verankert.

Für ein DMS heißen die GoBD konkret: Belege sind unveränderbar zu speichern (jede Änderung wird sichtbar dokumentiert), die Ordnung ist nach einem nachvollziehbaren System zu wahren, und der Prüfer muss innerhalb angemessener Fristen Zugriff auf die Belege bekommen. RecordTailor setzt das über eine manipulationssichtbare Audit-Hash-Chain, Policies-as-Code für Aufbewahrungsfristen und einen Court-Bundle-Export um.

Ein IDW-PS-880-Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt einem DMS die GoBD-Konformität. RecordTailor ist heute nicht testiert; das Testat ist Teil unserer Roadmap.

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